Veranstaltung: | Landesparteitag |
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Tagesordnungspunkt: | Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Sven Gebhardt (KV Flensburg), Eka von Kalben (KV Pinneberg) Jörn Pohl (KV Kiel), Anna Tranziska (KV Pinneberg), Dörte Schnitzler (KV Kiel) (alle AG Satzungsreform) |
Status: | Eingereicht |
Beschlossen am: | 28.09.2019 |
Eingereicht: | 28.09.2019, 13:25 |
S 5: Satzungsänderung - Geschäftsordnung Landesparteitag
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen:
NEU:
Geschäftsordnung für Landesparteitage
Sitzungsleitung des Parteitags
Der Landesvorstand schlägt der Versammlung ein Präsidium vor, über das der
Parteitag abstimmt. Das Präsidium leitet die Debatten, Abstimmungen und Wahlen.
1. Anträge/Abstimmungen/Mehrheiten
Alle Anträge, die während des Parteitages, d.h. nach Ablauf der Fristen in § 7
Abs. 5 gestellt werden und Wahlvorschläge sind schriftlich beim Präsidium
einzureichen.
Einbringung von Anträgen und Aussprache:
Zunächst wird der Ursprungsantrag eingebracht, dann ggf. vorliegende
Änderungsanträge. Im Anschluss folgt ggf. eine Aussprache.
Abstimmung von Anträgen:
Der weitestgehende Antrag ist zuerst abzustimmen.
Soweit die Satzung des Landesverbandes nichts anderes vorsieht, entscheidet die
Versammlung in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit.
Wenn Antragskommission und Präsidium dies vorschlagen, ist es möglich, Anträge
alternativ abzustimmen bzw. Meinungsbilder über verschiedene alternative Anträge
zu erstellen. Danach erfolgt die Schlussabstimmung.
Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
Geschäftsordnungsanträge:
Geschäftsordnungsanträgekönnen sich nur auf Verfahrensvorschläge beziehen. Sie
werden unmittelbar behandelt und nach einer Pro- und einer Kontrarede mit
einfacher Mehrheit abgestimmt.
Rückholanträge:
Soll über einen bereits abgeschlossenen Tagesordnungspunkt eine erneute
Aussprache und/oder Beschlussfassung stattfinden, ist ein Rückholantrag zu
stellen. Zur Annahme ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden
Stimmberechtigten erforderlich.
Persönliche Erklärungen sind nach Rücksprache mit dem Präsidium nur am Ende
eines Tagesordnungspunktes zulässig.
Finanzwirksame Anträge bedürfen des Votums des Landesfinanzrates und müssen vor
dem Landesparteitag demLandesfinanzrat vorgelegt werden.
Schriftliche Abstimmungen und Wahlen/Televoting:
Geheim durchzuführende Wahlen und schriftliche Abstimmungen können sowohl
schriftlich als auch per Televoting durchgeführt werden. Dabei muss
gewährleistet sein, dass alle Stimmen im Saal erfasst werden und dass bei Wahlen
die Stimmabgabe geheim und anonym erfolgt.
Vor dem Einsatz eines Televoting-Verfahrens wird das System ausführlich erklärt
und eine Test-abstimmung durchgeführt.
Die Antragskommission:
Die Antragskommissionprüft eingehende Dringlichkeits- oder Änderungsanträge,
entscheidet nach Maßgabe des § 7.7 der Satzung des Landesverbandes über deren
Zulassung und ordnet sie in enger Abstimmung mit den Antragsteller*innen und dem
Präsidium in sachliche Zusammenhänge.
2. Redeliste/Quotierung/Dauer der Aussprachen
Das Präsidium führt die Redeliste nach der Reihenfolge der schriftlichen
Wortmeldungen. Die Redeliste wird nach Geschlechtern getrennt geführt und im
sogenannten Reißverschlussverfahren abgearbeitet. Sobald keine Wortmeldungen von
Frauen mehr vorliegen, überprüft das Präsidium den weiteren Diskussionsbedarf,
indem es den Schluss der Redeliste bzw. den Schluss der Debatte zur Diskussion
stellt.
Die Redeliste wird erst nach Antragstellung bzw. durch Bekanntgabe durch das
Präsidium eröffnet.
Die Aussprache wird im Voraus zeitlich begrenzt
(Tagesordnung/Verfahrensvorschlag).
Nach Ablauf dieser Zeit kann das Präsidium vorschlagen, die Aussprache auch
unabhängig von vorhandenen Wortmeldungen, zu beenden.
Eine Verlängerung der Debatte kann auf Vorschlag des Präsidiums durch die
Mehrheit der Versammlung beschlossen werden.
3. Mandatsprüfungskommission
Der Landesvorstand beruft eine Mandatsprüfungskommission, der eine
Mitarbeiter*in der Landesgeschäftsstelle angehören sollte. Diese Kommission
erstattet der Versammlung einen Mandatsprüfungsbericht und entscheidet im
Zweifel über die Zulassung von Delegierten zum Landesparteitag.
4. Protokoll
Von dem Landesparteitag wird ein schriftliches Protokoll gefertigt. Zur
Protokollerstellung (Mittel der Protokollierung) kann die Aufzeichnung der
Versammlung auf Ton- bzw. Bildträger erfolgen.
Das Protokoll wird den Präsidiumsmitgliedern nach Fertigstellung mit der
Aufforderung übersandt, Änderungswünsche binnen 3 Wochen schriftlich der
Landesgeschäftsstelle zuzuleiten. Über die Änderungswünsche ist die Einigung des
Präsidiums über den Wortlaut des Protokolls herbeizuführen und dieser Wortlaut
ist in das Protokoll aufzunehmen. Sofern keine Einigkeit erzielt werden kann,
ist dies entsprechend in einem Anhang zum Protokoll festzuhalten.
Sofern keine Änderungswünsche geäußert werden, gilt das Protokoll nach Ablauf
der Frist für die Anmeldung von Veränderungswünschen als genehmigt.
Im Falle von Änderungswünschen gilt das Protokoll als genehmigt, sobald die
Einigung des Präsidiums erfolgt ist, frühestens jedoch nach Ablauf der Frist für
die Anmeldung von Änderungswünschen.
Nach der Genehmigung wird das Protokoll den Landesvorstandsmitgliedern, den LAG-
SprecherInnen und den Kreisverbänden zugeleitet.
5. Hausrecht
Der Landesvorstand übt im Sinne des Mietvertrages das Hausrecht aus.
6. Schlussbestimmungen
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Landessatzung. Diese Geschäftsordnung
tritt am Tage der Beschlussfassung hierüber, zuletzt am 26.10.2019 in Kraft.
ALT:
Geschäftsordnung des Landesparteitages
1. Anträge / Abstimmungen / Mehrheiten
Alle Anträge, auch Initiativanträge, Geschäftsordnungsanträge und Wahlvorschläge
werden schriftlich beim Präsidium eingereicht.
Änderungsanträge sind in der Regel vor der Befassung des Antrages, auf den sie
sich beziehen, einzubringen.
Der weitestgehende Antrag ist zuerst abzustimmen.
Soweit die Satzung des Landesverbandes nichts anderes vorsieht, entscheidet die
Versammlung in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit.
Auf Antrag ist es möglich, Anträge alternativ abzustimmen bzw. Meinungsbilder
über verschiedene alternative Anträge zu erstellen. Danach erfolgt die Schluss-
abstimmung.
Soweit die Satzung nichts anderes vorsieht, entscheidet der Landesparteitag mit
einfacher Mehrheit.
Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Das Präsidium kann die Debatte
an diesem Punkt wieder aufnehmen.
Geschäftsordnungsanträge können sich nur auf Verfahrensvorschläge beziehen und
werden generell vorgezogen. Zu ihnen werden eine Pro- und eine Kontrarede
zugelassen.
Soll über einen bereits abgeschlossenen Tagesordnungspunkt eine erneute
Aussprache und/oder Beschlussfassung stattfinden, ist ein Rückholantrag zu
stellen. Dieser muss wie Geschäftsordnungsanträge schriftlich beim Präsidium
eingereicht werden und ist sofort zu befassen. Zur Annahme ist die Zustimmung
von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
Persönliche Erklärungen sind nur am Ende eines Tagesordnungspunktes zulässig.
Finanzwirksame Beschlüsse bedürfen des Votums des Landesfinanzrates und die
diesbezüglichen Anträge müssen vor dem Landesparteitag dem Landes-finanzrat
vorgelegt werden.
Das Präsidium prüft eingehende Anträge, entscheidet nach Maßgabe des § 7 der
Satzung des Landesverbandes über deren Zulassung und ordnet sie in sachliche
Zusammenhänge.
2. Redeliste/Quotierung/Dauer der Aussprachen
Das Präsidium führt die Redeliste nach der Reihenfolge der schriftlichen
Wortmeldungen und bringt sie in sachliche Zusammenhänge. Die Redeliste wird nach
Geschlechtern getrennt geführt und im so genannten Reißverschlussverfahren
abgearbeitet.
Sobald keine Wortmeldungen von Frauen mehr vorliegen, überprüft das Präsidium
den weiteren Diskussionsbedarf, indem es den Schluss der Redeliste bzw. den
Schluss der Debatte zur Diskussion stellt.
Die Redeliste wird erst nach Antragstellung bzw. durch Bekanntgabe durch das
Präsidium eröffnet.
Die Aussprache wird im voraus zeitlich begrenzt.
Nach Ablauf dieser Zeit wird die Aussprache beendet, unabhängig von vorhandenen
Wortmeldungen.
Eine Verlängerung der Debatte kann auf Antrag durch die Mehrheit der Versammlung
beschlossen werden.
3. Präsidium
Der Landesvorstand schlägt der Versammlung ein Präsidium vor.
4. Mandatsprüfungskommission
Der Landesvorstand beruft eine Mandatsprüfungskommission, der eine MitarbeiterIn
der Landesgeschäftsstelle angehören sollte. Diese Kommission erstattet der
Versammlung einen Mandatsprüfungsbericht und entscheidet im Zweifel über die
Zulassung von Delegierten zum Landesparteitag.
5. Protokoll
Von dem Landesparteitag wird ein schriftliches Protokoll gefertigt. Zur
Protokollerstellung (Mittel der Protokollierung) kann die Aufzeichnung der
Versammlung auf Ton- bzw. Bildträger erfolgen.
Das Protokoll wird den Präsidiumsmitgliedern nach Fertigstellung mit der
Aufforderung übersandt, Änderungswünsche binnen 3 Wochen schriftlich der
Landesgeschäftsstelle zuzuleiten. Über die Änderungswünsche ist die Einigung des
Präsidiums über den Wortlaut des Protokolls herbeizuführen und dieser Wortlaut
ist in das Protokoll aufzunehmen. Sofern keine Einigkeit erzielt werden kann,
ist dies entsprechend in einem Anhang zum Protokoll festzuhalten.
Sofern keine Änderungswünsche geäußert werden, gilt das Protokoll nach Ablauf
der Frist für die Anmeldung von Veränderungswünschen als genehmigt. Im Falle von
Änderungswünschen gilt das Protokoll als genehmigt, sobald die Einigung des
Präsidiums erfolgt ist, frühestens jedoch nach Ablauf der Frist für die
Anmeldung von Änderungswünschen.
Nach der Genehmigung wird das Protokoll den Landesvorstandsmitgliedern, den LAG-
SprecherInnen und den Kreisverbänden zugeleitet.
6. Hausrecht
Der Landesvorstand übt im Sinne des Mietvertrages das Hausrecht aus.
7. Schlussbestimmungen
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Landessatzung.
Diese Geschäftsordnung tritt am Tage der Beschlussfassung hierüber, am
08.11.2003 in Kraft.
Begründung
folgt
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